14.3.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 98/15


Urteil des Gerichtshofs (Zehnte Kammer) vom 14. Januar 2016 — Europäische Kommission/Hellenische Republik

(Rechtssache C-66/15) (1)

((Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier Dienstleistungsverkehr - Kraftfahrzeuge - Miete oder Leasing eines Kraftfahrzeugs durch eine in einem Mitgliedstaat wohnhafte Person von einem Anbieter, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist - Besteuerung dieses Fahrzeugs bei seiner Zulassung im ersten Mitgliedstaat - Erhebung der Zulassungssteuer in voller Höhe))

(2016/C 098/19)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. Wasmeier und D. Triantafyllou)

Beklagte: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: K. Boskovits und V. Karrá)

Tenor

1.

Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 56 bis 62 AEUV verstoßen, dass sie die nach ihren Rechtsvorschriften vorgesehene Zulassungssteuer bei der Zulassung eines Kraftfahrzeugs, das ein auf ihrem Staatsgebiet wohnhafter Kunde von einem in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Anbieter mietet oder least, in voller Höhe erhebt, ohne die Dauer des Miet- oder Leasingvertrags und die Dauer der Nutzung des Fahrzeugs auf griechischem Staatsgebiet zu berücksichtigen.

2.

Die Hellenische Republik trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 138 vom 27.04.2015.