26.1.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 26/42


Klage, eingereicht am 20. November 2014 — TVR Automotive/HABM — Cardoni (TVR ENGINEERING)

(Rechtssache T-781/14)

(2015/C 026/54)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: TVR Automotive Ltd (Whiteley, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. von Mühlendahl und H. Hartwig)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Fabio Cardoni (Mailand, Italien)

Angaben zum Verfahren vor dem HABM

Inhaber der streitigen Marke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Anmeldung Nr. 11 132 602.

Verfahren vor dem HABM: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 8. September 2014 in der Sache R 2532/2013-4.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem HABM und Herrn Cardoni, falls er diesem Verfahren als Streithelfer beitreten sollte, die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.