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26.1.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 26/36 |
Klage, eingereicht am 14. November 2014 — Ice Mountain Ibiza/HABM — Etyam (ocean beach club ibiza)
(Rechtssache T-753/14)
(2015/C 026/47)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Ice Mountain Ibiza, SL (San Antonio, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. L. Gracia Albero und F. Miazzetto)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Etyam, SL (Balearische Inseln, Spanien)
Angaben zum Verfahren vor dem HABM
Antragstellerin: Klägerin.
Streitige Marke: Gemeinschaftsbildmarke mit den Wortbestandteilen „ocean beach club ibiza“ — Anmeldung Nr. 1 0 6 10 491.
Verfahren vor dem HABM: Teilwiderspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 31. Juli 2014 in der Sache R 2293/2013-1.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben; |
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festzustellen, dass das HABM die Kosten dieses Verfahrens einschließlich sämtlicher Kosten trägt, die bislang vor der Widerspruchsabteilung und der Ersten Beschwerdekammer des HABM in den unteren Instanzen, die zu dieser Klage geführt haben, entstanden sind. |
Angeführte Klagegründe
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Verstoß gegen Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009; |
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Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009. |