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3.11.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 388/23 |
Klage, eingereicht am 19. September 2014 — SEA/Kommission
(Rechtssache T-674/14)
2014/C 388/29
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Società per azioni esercizi aeroportuali (SEA) (Segrate, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Gatti, J.-F. Bellis, F. Di Gianni und A. Scalini)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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den Beschluss C (2014) 4537 final vom 9. Juli 2014 für nichtig zu erklären, mit dem die Europäische Kommission ein förmliches Prüfverfahren eröffnet hat, das die Gründung von Airport Handling zum Gegenstand hat; |
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der Europäischen Kommission die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin drei Klagegründe geltend.
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1. |
Erster Klagegrund: Begründungsmangel des angefochtenen Beschlusses
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2. |
Zweiter Klagegrund: Falsche Anwendung von Art. 107 Abs. 1 AEUV, die sich aus einer falschen Bewertung von bedeutsamen Gesichtspunkten und objektiven Informationen ergebe, über die die Kommission von der Klägerin in Kenntnis gesetzt worden sei.
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3. |
Dritter Klagegrund: Verstoß gegen die fundamentalen Grundsätze des Vertrauensschutzes, der ordnungsgemäßen Verwaltung, der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung.
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