13.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 361/29


Klage, eingereicht am 27. August 2014 — noon Copenhagen/HABM — Wurster Diamonds (noon)

(Rechtssache T-637/14)

2014/C 361/43

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: noon Copenhagen A/S (Løsning, Dänemark) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Zöbisch)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Wurster Diamonds GmbH (Pforzheim, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 12. Juni 2014 in der Sache R 955/2013-4 aufzuheben.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortbestandteil „noon“ für Waren und Dienstleistungen der Klasse 14 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10215556.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Bildmarke mit dem Wortbestandteil „noor“ für Waren der Klasse 14.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.