|
13.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 361/29 |
Klage, eingereicht am 27. August 2014 — noon Copenhagen/HABM — Wurster Diamonds (noon)
(Rechtssache T-637/14)
2014/C 361/43
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: noon Copenhagen A/S (Løsning, Dänemark) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Zöbisch)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Wurster Diamonds GmbH (Pforzheim, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
|
— |
die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 12. Juni 2014 in der Sache R 955/2013-4 aufzuheben. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortbestandteil „noon“ für Waren und Dienstleistungen der Klasse 14 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10215556.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Bildmarke mit dem Wortbestandteil „noor“ für Waren der Klasse 14.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.