6.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 351/26


Klage, eingereicht am 15. August 2014 — Lauritzen Holding/HABM — IC Companys (IWEAR)

(Rechtssache T-622/14)

2014/C 351/34

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Lauritzen Holding AS (Drøbak, Norwegen) (Prozessbevollmächtigte: P. Walsh und S. Dunstan, Solicitors)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: IC Companys A/S (Kopenhagen, Dänemark)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 2. Juni 2014 in der Sache R 1935/2013-2 aufzuheben.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „IWEAR“ für Waren der Klassen 18, 25 und 28 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10629806.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Als Gemeinschaftsmarke Nr. 2168284 eingetragene ältere Marke „INWEAR“.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.