6.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 351/26 |
Klage, eingereicht am 15. August 2014 — Lauritzen Holding/HABM — IC Companys (IWEAR)
(Rechtssache T-622/14)
2014/C 351/34
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Lauritzen Holding AS (Drøbak, Norwegen) (Prozessbevollmächtigte: P. Walsh und S. Dunstan, Solicitors)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: IC Companys A/S (Kopenhagen, Dänemark)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 2. Juni 2014 in der Sache R 1935/2013-2 aufzuheben. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „IWEAR“ für Waren der Klassen 18, 25 und 28 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10629806.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Als Gemeinschaftsmarke Nr. 2168284 eingetragene ältere Marke „INWEAR“.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.