6.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 351/20


Klage, eingereicht am 1. August 2014 — Birkenstock Sales/HABM (Darstellung eines Oberflächenmusters)

(Rechtssache T-579/14)

2014/C 351/25

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Birkenstock Sales GmbH (Vettelschoß, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Menebröcker und V. Töbelmann)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. Mai 2014 in der Sache R 1952/2013-1 aufzuheben;

der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Internationale Registrierung der Bildmarke, die ein Oberflächenmuster darstellt, für Waren der Klassen 10, 18 und 25 — Internationale Registrierung Nr. 1 1 32  742

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009