25.8.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 282/53 |
Klage, eingereicht am 2. Juli 2014 — Fami-Cuatro de Inversiones/Kommission
(Rechtssache T-501/14)
2014/C 282/70
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Fami-Cuatro de Inversiones, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. De Juan Casadevall)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären; |
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hilfsweise, für den Fall, dass das SEAF als rechtswidrige staatliche Beihilfe angesehen werden sollte, die Rückforderung nur bis zur Veröffentlichung der Entscheidung über die Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens im Amtsblatt am 21. September 2011 anzuordnen und |
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der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind dieselben wie in der Rechtssache T-500/14, Derivados del Flúor/Kommission.