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22.9.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 329/18 |
Klage, eingereicht am 18. Juni 2014 — Messi Cuccittini/HABM — Pires Freitas Campos (LEO)
(Rechtssache T-459/14)
2014/C 329/26
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Parteien
Kläger: Lionel Andrés Messi Cuccittini (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Rivas Zurdo und M. Toro Gordillo)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: María Leonor Pires Freitas Campos (Setúbal, Portugal)
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 27. März 2014 in der Sache R 1554/2013-1 aufzuheben, soweit damit die Beschwerde, die der Kläger gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung eingelegt hatte, zurückgewiesen und deren Entscheidung, dem Widerspruch B 2009291 stattzugeben und die Eintragung der Gemeinschaftsmarke Nr. 1 0 6 13 511„LEO“ abzulehnen, bestätigt wurde; |
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dem oder den Beteiligten, die der vorliegenden Klage entgegentreten, die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Kläger.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit Wortelement „LEO“ für Waren der Klassen 32 und 33 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 1 0 6 13 511.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: María Leonor Pires Freitas Campos.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:„LEO D’HONOR“ für Waren der Klasse 33.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.