22.9.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 329/18


Klage, eingereicht am 18. Juni 2014 — Messi Cuccittini/HABM — Pires Freitas Campos (LEO)

(Rechtssache T-459/14)

2014/C 329/26

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Parteien

Kläger: Lionel Andrés Messi Cuccittini (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Rivas Zurdo und M. Toro Gordillo)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: María Leonor Pires Freitas Campos (Setúbal, Portugal)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 27. März 2014 in der Sache R 1554/2013-1 aufzuheben, soweit damit die Beschwerde, die der Kläger gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung eingelegt hatte, zurückgewiesen und deren Entscheidung, dem Widerspruch B 2009291 stattzugeben und die Eintragung der Gemeinschaftsmarke Nr. 1 0 6 13  511„LEO“ abzulehnen, bestätigt wurde;

dem oder den Beteiligten, die der vorliegenden Klage entgegentreten, die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Kläger.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit Wortelement „LEO“ für Waren der Klassen 32 und 33 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 1 0 6 13  511.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: María Leonor Pires Freitas Campos.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht:„LEO D’HONOR“ für Waren der Klasse 33.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.