13.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 361/11 |
Klage, eingereicht am 5. Juni 2014 — Best-Lock (Europe)/HABM — Lego Juris (Form einer Spielzeugfigur)
(Rechtssache T-398/14)
2014/C 361/14
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: Best-Lock (Europe) Ltd (Colne, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Krahl)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Lego Juris A/S (Billund, Dänemark)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 4. April 2014 in der Sache R 1896/2013-4 aufzuheben und die Gemeinschaftsmarke Nr. 50 518 hinsichtlich der Klasse 28 für verfallen zu erklären; |
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der Beklagten die Kosten aufzuerlegen |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Eingetragene Gemeinschaftsmarke, für die eine Verfallserklärung beantragt wurde: Dreidimensionale Marke in Form einer Spielzeugfigur für Waren der Klassen 9, 25 und 28 — Gemeinschaftsmarke Nr. 50 518
Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Lego Juris A/S
Antragstellerin im Verfallsverfahren: Klägerin
Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Teilweise Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 51 Abs. 1 Buchst. a und Artikel 15 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009