13.10.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 361/11


Klage, eingereicht am 5. Juni 2014 — Best-Lock (Europe)/HABM — Lego Juris (Form einer Spielzeugfigur)

(Rechtssache T-398/14)

2014/C 361/14

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Best-Lock (Europe) Ltd (Colne, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt W. Krahl)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Lego Juris A/S (Billund, Dänemark)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 4. April 2014 in der Sache R 1896/2013-4 aufzuheben und die Gemeinschaftsmarke Nr. 50  518 hinsichtlich der Klasse 28 für verfallen zu erklären;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, für die eine Verfallserklärung beantragt wurde: Dreidimensionale Marke in Form einer Spielzeugfigur für Waren der Klassen 9, 25 und 28 — Gemeinschaftsmarke Nr. 50  518

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Lego Juris A/S

Antragstellerin im Verfallsverfahren: Klägerin

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Teilweise Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 51 Abs. 1 Buchst. a und Artikel 15 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009