15.9.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 315/65


Klage, eingereicht am 28. Mai 2014 — Best-Lock (Europe)/HABM -– Lego Juris (Form einer Spielzeugfigur)

(Rechtssache T-395/14)

2014/C 315/109

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Best-Lock (Europe) Ltd (Colne, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Becker)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Lego Juris A/S (Billund, Dänemark)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 26. März 2014 in der Sache R 1695/2013-4 aufzuheben und die Gemeinschaftsmarke Nr. 50  518 hinsichtlich der Klasse 28 für nichtig zu erklären;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen

Klagegründe und wesentliche Argumente

Eingetragene Gemeinschaftsmarke, deren Nichtigerklärung beantragt wurde: Dreidimensionale Marke in Form einer Spielzeugfigur für Waren der Klassen 9, 25 und 28 — Gemeinschaftsmarke Nr. 50  518

Inhaberin der Gemeinschaftsmarke: Lego Juris A/S

Antragstellerin im Nichtigkeitsverfahren: Klägerin

Begründung des Antrags auf Nichtigerklärung: Absolute Nichtigkeitsgründe und Bösgläubigkeit

Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung: Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 52 i.V.m. Artikel 7 Abs. 1 Buchst. e (i) und (ii) und i.V.m. Artikel 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009