11.8.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 261/34


Klage, eingereicht am 26. Mai 2014 — NICO/Rat

(Rechtssache T-371/14)

2014/C 261/59

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Naftiran Intertrade Co. (NICO) Sàrl (Pully, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: J. Grayston, Solicitor, sowie Rechtsanwälte P. Gjørtler, G. Pandey und D. Rovetta)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt:

die in dem an die Rechtsanwälte der Klägerin gerichteten Schreiben vom 14. März 2014 enthaltene Entscheidung des Rates über die Überprüfung der Liste der benannten Personen und Einrichtungen in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Iran in der durch den Beschluss 2012/635/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 geänderten Fassung und in Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Iran, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 945/2012 des Rates vom 15. Oktober 2012, für nichtig zu erklären, soweit die angefochtene Entscheidung eine Weigerung darstellt, die Klägerin aus der Liste der Personen und Einrichtungen zu entfernen, die restriktiven Maßnahmen unterworfen werden;

das vorliegende Verfahren nach Art. 50 § 1 der Verfahrensordnung des Gerichts mit der Rechtssache T-6/13 zu verbinden;

dem Rat die Kosten des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin stützt ihre Klage auf zwei Klagegründe, mit denen sie eine unzureichende Begründung und einen offensichtlichen Beurteilungsfehler des Rates rügt.

Die Klägerin macht geltend, sie sei keine Tochtergesellschaft der Naftiran Intertrade Company (NICO) Limited, da diese Gesellschaft auf Jersey nicht mehr existiere, und der Rat habe jedenfalls nicht substantiiert dargelegt, dass, selbst wenn sie eine Tochtergesellschaft der Naftiran Intertrade Company (NICO) Limited wäre, dies mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den iranischen Staat verbunden wäre, der dem mit den angefochtenen Maßnahmen verfolgten Zweck zuwiderliefe.