7.7.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 212/42 |
Rechtsmittel, eingelegt am 19. Mai 2014 von CR gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 12. März 2014 in der Rechtssache F-128/12, CR/Parlament
(Rechtssache T-342/14 P)
2014/C 212/54
Verfahrenssprache: Französisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: CR (Malling, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Salerno)
Andere Verfahrensbeteiligte: Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Rechtsmittelführer beantragt,
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das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 12. März 2014 aufzuheben; |
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dass das Gericht den Rechtsstreit zwischen ihm und dem Europäischen Parlament selbst regelt, indem es die vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst angefochtene Entscheidung aufhebt, soweit ihm damit die Rückerstattung des Gesamtbetrags der ihm ohne rechtlichen Grund gezahlten Familienleistungen auferlegt wird; |
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hilfsweise, die Rechtssache an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückzuverweisen; |
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dem Europäischen Parlament die gesamten Kosten der beiden Verfahren aufzuerlegen. |
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Der Rechtsmittelführer beanstandet die Zurückweisung der Einrede der Rechtswidrigkeit von Art. 85 Abs. 2 letzter Satz des Beamtenstatuts. Zur Stützung des Rechtsmittels macht der Rechtsmittelführer zwei Rechtsmittelgründe geltend.
1. |
Erster Rechtsmittelgrund: Verletzung des Grundsatzes der Rechtssicherheit. |
2. |
Zweiter Rechtsmittelgrund: Fehlende Antwort auf das Vorbringen des Klägers zur Unverhältnismäßigkeit der ausbleibenden Verjährung, wenn die Anstellungsbehörde nachweisen kann, dass der Empfänger die Verwaltung bewusst getäuscht hat, um den betreffenden Betrag zu erlangen. |