6.7.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 221/20


Beschluss des Gerichts vom 30. April 2015 — Alnapharm/HABM — Novartis (Alrexil)

(Rechtssache T-839/14) (1)

((Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Rücknahme des Widerspruchs - Erledigung))

(2015/C 221/27)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Alnapharm GmbH & Co. KG (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Heldt)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: H. O'Neill)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Novartis AG (Basel, Schweiz)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 23. Oktober 2014 (Sache R 1723/2013-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Novartis AG und der Alnapharm GmbH & Co. KG

Tenor

1.

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

2.

Die Klägerin und die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer tragen ihre eigenen Kosten sowie jeweils die Hälfte der Kosten des Beklagten.


(1)  ABl. C 65 vom 23.2.2015.