21.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 429/25


Beschluss des Gerichts vom 27. Oktober 2015 — Belgien/Kommission

(Rechtssache T-721/14) (1)

((Nichtigkeitsklage - Online-Glücksspieldienstleistungen - Schutz von Verbrauchern und Nutzern sowie Ausschluss Minderjähriger von diesen Spielen - Empfehlung der Kommission - Nicht anfechtbare Handlung - Unzulässigkeit))

(2015/C 429/32)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Kläger: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigte: L. Van den Broeck und M. Jacobs im Beistand der Rechtsanwälte P. Vlaemminck und B. Van Vooren)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. Tserepa-Lacombe und F. Wilman)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Empfehlung 2014/478/EU der Kommission vom 14. Juli 2014 mit Grundsätzen für den Schutz von Verbrauchern und Nutzern von Online-Glücksspieldienstleistungen und für den Ausschluss Minderjähriger von Online-Glücksspielen (ABl. L 214, S. 38)

Tenor

1.

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

2.

Über die Streithilfeanträge der Hellenischen Republik und der Portugiesischen Republik ist nicht zu entscheiden.

3.

Das Königreich Belgien trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

4.

Das Königreich Belgien, die Hellenische Republik, die Portugiesische Republik und die Kommission tragen ihre eigenen durch die Streithilfeanträge entstandenen Kosten.


(1)  ABl. C 431 vom 1.12.2014.