26.1.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 26/35


Beschluss des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters vom 27. Oktober 2014 — Diktyo Amyntikon Viomichanion Net/Kommission

(Rechtssache T-703/14 R)

((Vorläufiger Rechtsschutz - Subventionen - Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration [2007-2013] - An einen Vertragspartner gerichtete Belastungsanzeige - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Rechtssache, die dem Erlass einstweiliger Anordnungen nicht zugänglich ist))

(2015/C 026/45)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Antragstellerin: Diktyo Amyntikon Viomichanion Net AEVE (Kaisariani, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt K. Damis)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und M. Konstantinidis)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs einer im Rahmen einer Subventionsvereinbarung an die Antragstellerin gerichteten Belastungsanzeige und jeder sonstigen damit zusammenhängenden Maßnahme

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.