26.1.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 26/35 |
Beschluss des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters vom 27. Oktober 2014 — Diktyo Amyntikon Viomichanion Net/Kommission
(Rechtssache T-703/14 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Subventionen - Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration [2007-2013] - An einen Vertragspartner gerichtete Belastungsanzeige - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Rechtssache, die dem Erlass einstweiliger Anordnungen nicht zugänglich ist))
(2015/C 026/45)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Antragstellerin: Diktyo Amyntikon Viomichanion Net AEVE (Kaisariani, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt K. Damis)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: R. Lyal und M. Konstantinidis)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs einer im Rahmen einer Subventionsvereinbarung an die Antragstellerin gerichteten Belastungsanzeige und jeder sonstigen damit zusammenhängenden Maßnahme
Tenor
1. |
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. |
2. |
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |