1.12.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 431/27 |
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 4. September 2014 — Erbslöh Aluminium/Kommission
(Rechtssache T-298/14 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Nationale Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien - Entscheidung der Kommission über die Eröffnung des förmlichen beihilferechtlichen Prüfverfahrens - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fumus boni iuris))
(2014/C 431/47)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Antragstellerin: Erbslöh Aluminium GmbH (Velbert, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Volz und B. Wißmann)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Maxian Rusche und R. Sauer)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung der Rechtswirkungen des Beschlusses, mit dem die Kommission ein förmliches beihilferechtliches Prüfverfahren in Bezug auf das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz eröffnet hat
Tenor
1. |
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. |
2. |
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |