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20.6.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 222/19 |
Beschluss des Gerichts vom 26. April 2016 – EGBA und RGA/Kommission
(Rechtssache T-238/14) (1)
((Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Glücks- und Gewinnspiele - Von Frankreich zugunsten der Pferderennveranstalter geplante Beihilfe - Steuerähnliche Abgabe auf Online-Wetteinsätze für Pferderennen - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Vereinigung - Keine individuelle Betroffenheit - Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht - Unzulässigkeit))
(2016/C 222/23)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerinnen: European Gaming and Betting Association (EGBA) (Brüssel, Belgien) und The Remote Gambling Association (RGA) (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: S.-P. Brankin, Solicitor, Rechtsanwälte T. De Meese, E. Wijckmans und M. Mudrony)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bouchagiar und P.-J. Loewenthal)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Französische Republik (Prozessbevollmächtigte: D. Colas und J. Bousin)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2014/19/EU der Kommission vom 19. Juni 2013 über die Staatliche Beihilfe SA.30753 (C 34/10) (ex N 140/10), die Frankreich zugunsten der Pferderennveranstalter durchzuführen plant (ABl. 2014, L 14, S. 17)
Tenor
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Die European Gaming and Betting Association (EGBA) und die The Remote Gambling Association (RGA) tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. |
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3. |
Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten. |