22.9.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 329/15


Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 10. Juni 2014 — Georgsmarienhütte/Kommission

(Rechtssache T-176/14 R)

((Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Nationale Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien - Entscheidung der Kommission über die Eröffnung des förmlichen beihilferechtlichen Prüfverfahrens - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Dringlichkeit - Fumus boni iuris))

2014/C 329/20

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Antragstellerin: Georgsmarienhütte GmbH (Georgsmarienhütte, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H. Höfler, C. Kahle und V. Winkler)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Maxian Rusche und R. Sauer)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung der Rechtswirkungen des Beschlusses, mit dem die Kommission ein förmliches beihilferechtliches Prüfverfahren in Bezug auf das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz eröffnet hat:

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Der Beschluss vom 7. April 2014, Georgsmarienhütte/Kommission (T-176/14 R), wird aufgehoben.

3.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.