22.9.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 329/15 |
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 10. Juni 2014 — Georgsmarienhütte/Kommission
(Rechtssache T-176/14 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Nationale Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien - Entscheidung der Kommission über die Eröffnung des förmlichen beihilferechtlichen Prüfverfahrens - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Dringlichkeit - Fumus boni iuris))
2014/C 329/20
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Antragstellerin: Georgsmarienhütte GmbH (Georgsmarienhütte, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H. Höfler, C. Kahle und V. Winkler)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Maxian Rusche und R. Sauer)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung der Rechtswirkungen des Beschlusses, mit dem die Kommission ein förmliches beihilferechtliches Prüfverfahren in Bezug auf das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz eröffnet hat:
Tenor
1. |
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. |
2. |
Der Beschluss vom 7. April 2014, Georgsmarienhütte/Kommission (T-176/14 R), wird aufgehoben. |
3. |
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten. |