31.10.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 402/39 |
Urteil des Gerichts vom 15. September 2016 — Herbert Smith Freehills/Rat
(Rechtssache T-710/14) (1)
((Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Dokumente betreffend die Diskussionen, die dem Erlass der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen vorangegangen sind - Verweigerung des Zugangs - Ausnahme zum Schutz der Rechtsberatung - Verteidigungsrechte - Überwiegendes öffentliches Interesse))
(2016/C 402/43)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Herbert Smith Freehills LLP (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Wytinck)
Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: E. Rebasti, M. Veiga und J. Herrmann)
Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Van Nuffel, J. Baquero Cruz und F. Clotuche-Duvieusart)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses 18/c/01/14 des Rates vom 23. Juli 2014, mit dem der Zugang zu bestimmten Dokumenten im Zusammenhang mit dem Erlass der Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (ABl. 2014, L 127, S. 1) verweigert wird
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Herbert Smith Freehills LLP trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates der Europäischen Union. |
3. |
Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 409 vom 17.11.2014.