27.6.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 232/12 |
Urteil des Gerichts vom 12. Mai 2016 – Trioplast Industrier/Kommission
(Rechtssache T-669/14) (1)
((Wettbewerb - Kartelle - Markt für Industriesäcke aus Kunststoff - Nichtigkeitsklage - Anfechtbarer Rechtsakt - Zulässigkeit - Schadensersatzklage - Verzugszinsen - Begriff der einredefreien, bezifferbaren und fälligen Forderung - Verhältnismäßigkeit - Rechtssicherheit - Grundsatz der individuellen Zumessung von Strafen und Sanktionen - Fehlen einer Rechtsgrundlage - Art. 266 AEUV - Kausalzusammenhang))
(2016/C 232/15)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Trioplast Industrier AB (Smålandsstenar, Schweden) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Pettersson und A. Johansson)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Bottka, L. Parpala und P. Rossi)
Gegenstand
Zum einen Klage auf Nichtigerklärung der angeblich im Schreiben der Kommission vom 3. Juli 2014 in der Sache COMP/38.354 (Industriesäcke – Trioplast Industrier AB) enthaltenen Entscheidung und zum anderen Klage auf Schadensersatz gemäß Art. 340 Abs. 2 AEUV
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Trioplast Industrier AB trägt die Kosten. |
(1) ABl. C 409 vom 17.11.2014.