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8.8.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 287/19 |
Urteil des Gerichts vom 28. Juni 2016 — AF Steelcase/EUIPO
(Rechtssache T-652/14) (1)
((Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Lieferung und Montage von Mobiliar und Zubehör am Sitz des EUIPO - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Nichtigkeitsklage - Vergabeentscheidung - Keine unmittelbare Betroffenheit - Unzulässigkeit - Begründungspflicht - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Verhältnismäßigkeit - Regelung über den Ausschluss von Angeboten - Außervertragliche Haftung - Materieller Schaden - Immaterieller Schaden))
(2016/C 287/23)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: AF Steelcase, SA (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodríguez Bajón und A. Gómez-Acebo Dennes)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigte: zunächst N. Bambara und M. Paolacci, dann N. Bambara und J. Crespo Carrillo)
Gegenstand
Klage, gestützt auf Art. 263 AEUV, auf Nichtigerklärung der Entscheidung des EUIPO vom 8. Juli 2014, mit dem das Angebot der Klägerin im Rahmen des Vergabeverfahrens betreffend die Lieferung und Montage von Mobiliar und Zubehör am Sitz des EUIPO (ABl. 2014/S 023-035020) abgelehnt wurde, und der Entscheidungen, die mit der das Angebot der Klägerin ablehnenden Entscheidung zusammenhängen, gegebenenfalls einschließlich der Vergabeentscheidung, und auf Wiederaufnahme des Ausschreibungsverfahrens im Stadium vor der Entscheidung vom 8. Juli 2014 sowie Klage, gestützt auf Art. 268 AEUV, auf Ersatz der Schäden, die der Klägerin entstanden sein sollen
Tenor
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Die AF Steelcase, SA trägt die Kosten. |
(1) ABl. C 380 vom 27.10.2014.