31.10.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 402/37 |
Urteil des Gerichts vom 15. September 2016 — FIH Holding und FIH Erhvervsbank/Kommission
(Rechtssache T-386/14) (1)
((Staatliche Beihilfen - Bankensektor - Beihilfe zugunsten der dänischen Bank FIH in Gestalt der Übertragung ihrer wertgeminderten Vermögenswerte auf eine neue Tochtergesellschaft und des späteren Kaufs dieser Werte durch die Finansiel Stabilitet - Staatliche Beihilfen zugunsten von Banken in Krisenzeiten - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Begriff der Beihilfe - Kriterium des privaten Kapitalgebers - Kriterium des privaten Gläubigers - Berechnung des Beihilfebetrags - Begründungspflicht))
(2016/C 402/40)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerinnen: FIH Holding A/S (Kopenhagen, Dänemark) und FIH Erhvervsbank A/S (Kopenhagen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Koktvedgaard)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Flynn und P.-J. Loewenthal)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2014/884/EU der Kommission vom 11. März 2014 über die staatliche Beihilfe SA.34445 (12/C) Dänemarks für die Übertragung von Immobilienkrediten von der FIH auf die FSC (ABl. 2014, L 357, S. 89)
Tenor
1. |
Der Beschluss 2014/884/EU der Kommission vom 11. März 2014 über die staatliche Beihilfe SA.34445 (12/C) Dänemarks für die Übertragung von Immobilienkrediten von der FIH auf die FSC wird für nichtig erklärt. |
2. |
Die Europäische Kommission trägt die Kosten. |