30.11.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 398/50


Urteil des Gerichts vom 7. Oktober 2015 — The Smiley Company/HABM (Form eines Sterngesichts)

(Rechtssache T-244/14) (1)

((Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke - Form eines Sterngesichts - Absolutes Eintragungshindernis - Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009))

(2015/C 398/63)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: The Smiley Company SPRL (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Freitag und C. Albrecht)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: P. Geroulakos und A. Folliard-Monguiral)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 16. Januar 2014 (Sache R 838/2013-1) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in Form eines Sterngesichts als Gemeinschaftsmarke

Tenor

1.

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 16. Januar 2014 (Sache R 838/2013-1) wird aufgehoben, soweit mit ihr die Eintragung der angemeldeten Marke für „konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Milchprodukte“ zurückgewiesen wurde.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 282 vom 25.8.2014.