30.11.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 398/50 |
Urteil des Gerichts vom 7. Oktober 2015 — The Smiley Company/HABM (Form eines Sterngesichts)
(Rechtssache T-244/14) (1)
((Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke - Form eines Sterngesichts - Absolutes Eintragungshindernis - Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009))
(2015/C 398/63)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: The Smiley Company SPRL (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Freitag und C. Albrecht)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: P. Geroulakos und A. Folliard-Monguiral)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 16. Januar 2014 (Sache R 838/2013-1) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in Form eines Sterngesichts als Gemeinschaftsmarke
Tenor
1. |
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 16. Januar 2014 (Sache R 838/2013-1) wird aufgehoben, soweit mit ihr die Eintragung der angemeldeten Marke für „konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Milchprodukte“ zurückgewiesen wurde. |
2. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
3. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |