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12.1.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 7/55 |
Klage, eingereicht am 20. Oktober 2014 — ZZ u. a./Kommission
(Rechtssache F-113/14)
(2015/C 007/68)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Bontinck und A. Guillerme)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Feststellung der Rechtswidrigkeit von Art. 45 und Anhang I des Beamtenstatuts sowie der entsprechenden Übergangsvorschriften und Aufhebung sowohl der allgemeinen als auch der individuellen Entscheidungen der Anstellungsbehörde betreffend die Beförderung der acht Kläger, die Beamte der Besoldungsgruppe AD 12 und AD 13 sind, im Beförderungsverfahren 2014
Anträge
Die Kläger beantragen,
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die Rechtswidrigkeit von Art. 45 und Anhang I des Beamtenstatuts sowie der entsprechenden Übergangsvorschriften festzustellen; |
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sowohl die allgemeinen als auch die individuellen Entscheidungen der Anstellungsbehörde aufzuheben, durch die jede Möglichkeit einer Beförderung der Kläger als Beamte der Besoldungsgruppe AD 12 und AD 13 im Beförderungsverfahren 2014 ausgeschlossen wird; |
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen; |
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hilfsweise, sowohl die allgemeinen als auch die individuellen Entscheidungen der Anstellungsbehörde aufzuheben, durch die jede Möglichkeit einer Beförderung der Kläger als Beamte der Besoldungsgruppe AD 12 und AD 13 im Beförderungsverfahren 2014 ausgeschlossen wird; |
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |