24.11.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 421/62 |
Klage, eingereicht am 26. August 2014 — ZZ u. a./Kommission
(Rechtssache F-85/14)
2014/C 421/90
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Orlandi)
Beklagte: Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Unanwendbarkeit von Art. 7 des Anhangs V und Art. 8 des Anhangs VII des Beamtenstatuts in der durch die Verordnung Nr. 1023/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten geänderten Fassung und Aufhebung der Entscheidungen, mit denen die Erstattung der Reisekosten zwischen dem Ort der dienstlichen Verwendung und dem Herkunftsort und die Gewährung von Reisetagen entzogen werden
Anträge
Die Kläger beantragen,
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Art. 7 des Anhangs V des Statuts und Art. 8 des Anhangs VII des Statuts für rechtswidrig zu erklären; |
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die Entscheidung, den Klägern ab dem Jahr 2014 keine Reisetage und keine Erstattung der jährlichen Reisekosten mehr zu gewähren, aufzuheben; |
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |