3.11.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 388/30


Klage, eingereicht am 7. August 2014 — ZZ/Kommission

(Rechtssache F-76/14)

2014/C 388/38

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Suárez de Castro und M. Orman)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht in die Reserveliste des allgemeinen Auswahlverfahrens auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen EPSO/AD/248/13 aufzunehmen

Anträge

Der Kläger beantragt,

ihn in die Reserveliste des allgemeinen Auswahlverfahren auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen EPSO/AD/248/13 zur Bildung einer Einstellungsreserve für Beamte der Funktionsgruppe Administration im Fachgebiet 1 (Gebäudesicherheit) aufzunehmen, da in der Reserveliste dieses Auswahlverfahrens noch ein Platz frei ist und er mit 53,38 Punkten eine höhere Punktzahl als die von EPSO verlangte Mindestpunktzahl von 51,01 Punkten erzielt hat;

hilfsweise, angesichts der zahlreichen Unregelmäßigkeiten bei der Bewertung der Übung d die Bewertung dieser Übung aufzuheben und auf der Grundlage der übrigen, ordnungsgemäß vergebenen Punkte eine neue Rangfolge der Bewerber des Auswahlverfahrens zu erstellen;

falls der Klage stattgegeben wird, der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.