3.11.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 388/30 |
Klage, eingereicht am 7. August 2014 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-76/14)
2014/C 388/38
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Suárez de Castro und M. Orman)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht in die Reserveliste des allgemeinen Auswahlverfahrens auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen EPSO/AD/248/13 aufzunehmen
Anträge
Der Kläger beantragt,
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ihn in die Reserveliste des allgemeinen Auswahlverfahren auf der Grundlage von Befähigungsnachweisen und Prüfungen EPSO/AD/248/13 zur Bildung einer Einstellungsreserve für Beamte der Funktionsgruppe Administration im Fachgebiet 1 (Gebäudesicherheit) aufzunehmen, da in der Reserveliste dieses Auswahlverfahrens noch ein Platz frei ist und er mit 53,38 Punkten eine höhere Punktzahl als die von EPSO verlangte Mindestpunktzahl von 51,01 Punkten erzielt hat; |
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hilfsweise, angesichts der zahlreichen Unregelmäßigkeiten bei der Bewertung der Übung d die Bewertung dieser Übung aufzuheben und auf der Grundlage der übrigen, ordnungsgemäß vergebenen Punkte eine neue Rangfolge der Bewerber des Auswahlverfahrens zu erstellen; |
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falls der Klage stattgegeben wird, der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |