24.11.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 421/58 |
Klage, eingereicht am 25. April 2014 — ZZ/Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
(Rechtssache F-39/14)
2014/C 421/83
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Pappas)
Beklagte: Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, den Vertrag der Klägerin nicht zu verlängern, und Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung ESMA/2013/ED/23 vom 28. Juni 2013 über die Nichtverlängerung ihres Vertrags aufzuheben; |
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die Beklagte zu verurteilen, ihr 20 000 Euro als Schadensersatz für den erlittenen immateriellen Schaden zu zahlen; |
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der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |