8.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 190/32


Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 22. April 2015 — ED/ENISA

(Rechtssache F-105/14) (1)

((Öffentlicher Dienst - Bediensteter auf Zeit - Auswahlverfahren - Entscheidung über die Ablehnung der Bewerbung im Stadium der Vorauswahl nach Prüfung durch einen Auswahlausschuss - Keine Beschwerde gegen die Entscheidung über die Ablehnung der Bewerbung innerhalb der im Statut vorgeschriebenen Frist - Auskunftsersuchen - Antwort der Einstellungsbehörde ohne Überprüfung der Entscheidung über die Ablehnung der Bewerbung - Beschwerde gegen diese Antwort - Nichteinhaltung des vorgerichtlichen Verfahrens - Offensichtliche Unzulässigkeit - Art. 81 der Verfahrensordnung))

(2015/C 190/37)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: ED (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. A. Pappas)

Beklagte: Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (Prozessbevollmächtigte: A. Ryan sowie Rechtsanwalt D. Waelbroeck und Rechtsanwältin A. Duron)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, die Bewerbung der Klägerin für die Stelle als Juristin („Legal Officer“) infolge der Stellenausschreibung ENISA-TA-AD-2013-05 nicht zu berücksichtigen

Tenor des Beschlusses

1.

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2.

ED trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit entstandenen Kosten zu tragen.


(1)  ABl. C 7 vom 12.1.2015, S. 53.