8.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 48/98


Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 17. Dezember 2015 — López Cabeza/Kommission

(Rechtssache F-76/14) (1)

((Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/248/13 - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Unzureichende Note bei den Prüfungen im Assessment-Center - Aufhebungsklage - Verstoß gegen die Ausschreibung des Auswahlverfahrens - Unzulässigkeit einer Prüfung))

(2016/C 048/113)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Alfonso López Cabeza (Valladolid, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Suárez de Castro und M. Orman)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Baquero Cruz und G. Gattinara)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens EPSO/AD/248/13 aufzunehmen

Tenor des Beschlusses

1.

Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.

2.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, sämtliche Herrn López Cabeza entstandenen Kosten zu tragen.


(1)  ABl. C 388 vom 3.11.2014, S. 30.