Beschluss des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 17. Juli 2014 – 3D I

(Rechtssache C‑107/14)

„Vorlage zur Vorabentscheidung — Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs — Keine hinreichenden Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang des Ausgangsrechtsstreits und zu den Gründen, aus denen sich die Erforderlichkeit einer Beantwortung der Vorlagefrage ergibt — Offensichtliche Unzulässigkeit“

Vorlagefragen — Zulässigkeit — Fragen, die ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang und zu den Gründen, aus denen sich die Erforderlichkeit einer Beantwortung der Vorlagefrage ergibt, gestellt werden — Unzulässigkeit (Art. 267 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 23; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 94)

Tenor

Das von der Commissione tributaria regionale della Lombardia (Italien) mit Entscheidung vom 19. Dezember 2013 eingereichte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.


Beschluss des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 17. Juli 2014 – 3D I

(Rechtssache C‑107/14)

„Vorlage zur Vorabentscheidung — Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs — Keine hinreichenden Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang des Ausgangsrechtsstreits und zu den Gründen, aus denen sich die Erforderlichkeit einer Beantwortung der Vorlagefrage ergibt — Offensichtliche Unzulässigkeit“

Vorlagefragen — Zulässigkeit — Fragen, die ohne hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang und zu den Gründen, aus denen sich die Erforderlichkeit einer Beantwortung der Vorlagefrage ergibt, gestellt werden — Unzulässigkeit (Art. 267 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 23; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 94)

Tenor

Das von der Commissione tributaria regionale della Lombardia (Italien) mit Entscheidung vom 19. Dezember 2013 eingereichte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.