Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 29. September 2016 –
Investigación y Desarrollo en Soluciones y Servicios IT/Kommission
(Rechtssache C-102/14 P) ( *1 )
„Rechtsmittel — Art. 181 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs — Verträge über Zuschüsse der Europäischen Union zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten — Prüfungsbericht, in dem Unregelmäßigkeiten aufgezeigt werden — Beschluss über die Rückforderung der von der Europäischen Kommission geleisteten Vorschüsse — Nichtigkeitsklage — Beschluss über die Aussetzung von Zahlungen — Klage aus außervertraglicher Haftung — Beschluss, keine Vereinbarung abzuschließen — Schadensersatzklage — Unzulässigkeit“
1. |
Nichtigkeitsklage — Klage, die in Wirklichkeit einen Rechtsstreit vertraglicher Natur betrifft — Nichtigerklärung einer Belastungsanzeige der Kommission — Unzuständigkeit des Unionsrichters — Unzulässigkeit (Art. 263 AEUV und 299 AEUV) (vgl. Rn. 55, 58, 59) |
2. |
Grundrechte — Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz — Grenzen — Einhaltung der Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Klage (Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47 Abs. 1, und Art. 52 Abs. 7) (vgl. Rn. 63) |
3. |
Rechtsmittel — Gründe — Beschluss des Gerichts, mit dem eine Nichtigkeitsklage als offensichtlich unzulässig abgewiesen wurde — Zur Stützung des Rechtsmittels geltend gemachte Gründe in Bezug auf materiell-rechtliche Fragen — Offensichtlich nicht stichhaltige Gründe (Art. 256 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 181) (vgl. Rn. 70, 71, 91) |
4. |
Schadensersatzklage — Selbständigkeit gegenüber der Nichtigkeitsklage — Klage, mit der die Aufhebung einer bestandskräftig gewordenen Einzelfallentscheidung begehrt wird — Unzulässigkeit (Art. 268 AEUV) (vgl. Rn. 80) |
5. |
Schadensersatzklage — Zuständigkeit des Unionsrichters — Grenzen — Charakter der geltend gemachten Haftung — Gerichtliche Überprüfung–Klage, die die Beurteilung vertraglicher Rechte und Pflichten mit sich bringt (Art. 340 AEUV) (vgl. Rn. 98) |
6. |
Gerichtliches Verfahren — Klageschrift — Formerfordernisse — Kurze Darstellung der Klagegründe — Prüfung von Amts wegen (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 113) |
7. |
Rechtsmittel — Gründe — Bloße Wiederholung der vor dem Gericht vorgetragenen Gründe und Argumente — Unzulässigkeit — Beanstandung der Auslegung oder Anwendung des Unionsrechts durch das Gericht — Zulässigkeit (Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 58 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 168 Abs. 1 Buchst. d) (vgl. Rn. 117, 118) |
Tenor
1. |
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. |
2. |
Die Investigación y Desarrollo en Soluciones y Servicios IT SA trägt die Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsmittel. |