26.1.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 26/20 |
Rechtsmittel, eingelegt am 24. November 2014 von Vadzim Ipatau gegen das Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 23. September 2014 in der Rechtssache T-646/11, Ipatau/Rat
(Rechtssache C-535/14 P)
(2015/C 026/24)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Rechtsmittelführer: Vadzim Ipatau (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Michalauskas)
Andere Partei des Verfahrens: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Rechtsmittelführer beantragt,
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das Urteil des Gerichts vom 23. September 2014 (Rechtssache T-646/11) aufzuheben, |
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den Rechtsstreit endgültig zu entscheiden oder die Sache zur Entscheidung an das Gericht zurückzuverweisen, |
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dem Rat die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen. |
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Der Rechtsmittelführer stützt sein Rechtsmittel auf vier Rechtsmittelgründe.
Erstens ist er der Ansicht, das Gericht habe gegen das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz verstoßen, indem es der Einreichung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe hinsichtlich der Frist für die Erhebung einer Nichtigkeitsklage gegen den angefochtenen Rechtsakt den Suspensiveffekt abgesprochen habe.
Zweitens macht er geltend, das Gericht habe gegen die Verteidigungsrechte verstoßen. Es habe nämlich entschieden, dass der Rat weder verpflichtet sei, dem Kläger die ihm zur Last gelegten Umstände mitzuteilen noch, ihm die Gelegenheit zu geben, vor dem Erlass des Beschlusses 2012/642/GASP (1) und der Durchführungsverordnung Nr. 1017/2012 (2) gehört zu werden.
Drittens habe das Gericht einen Rechtsfehler begangen, indem es festgestellt habe, dass die in den streitigen Rechtsakten genannten Gründe hinreichend seien.
Schließlich habe das Gericht einen Rechtsfehler begangen, indem es festgestellt habe, dass die streitigen Rechtsakte nicht unverhältnismäßig seien.
(1) Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (ABl. L 285, S. 1).
(2) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1017/2012 des Rates vom 6. November 2012 zur Durchführung von Artikel 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (ABl L 307, S. 7).