26.1.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 26/14


Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Autónoma del País Vasco, Sala de lo Social (Spanien), eingereicht am 13. November 2014 — Administrador de Infraestructuras Ferroviarias (ADIF)/Luis Aira Pascual u. a.

(Rechtssache C-509/14)

(2015/C 026/18)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal Superior de Justicia de la Comunidad Autónoma del País Vasco

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Administrador de Infraestructuras Ferroviarias (ADIF)

Rechtsmittelgegner: Luis Aira Pascual, Algeposa Terminales Ferroviarios, S.L. und FOGASA

Vorlagefrage

Steht Art. 1 Buchst. b der Richtlinie 2001/23/EG (1) des Rates vom 12. März 2001 in Verbindung mit ihrem Art. 4 Abs. 1 einer Auslegung des spanischen Rechts, durch das diese Richtlinie umgesetzt wird, entgegen, die die Eintrittspflicht entfallen lässt, wenn ein öffentliches Unternehmen, das Betreiber eines zu seiner eigenen Tätigkeit gehörenden Dienstes ist, zu dessen Erbringung besondere materielle Mittel erforderlich sind, und das diese Tätigkeit bislang durch Vergabe an einen Auftragnehmer durchgeführt hat, der zur Verwendung der im Eigentum des Unternehmens stehenden materiellen Mittel verpflichtet war, sich dazu entschließt, den Auftrag nicht zu verlängern und die Leistungen nunmehr selbst mit eigenem Personal zu erbringen, wobei das von dem beauftragten Unternehmen beschäftigte Personal nicht übernommen wird, so dass der Dienst mit Ausnahme des Umstands, dass die Tätigkeit nunmehr durch andere, bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigte Arbeitnehmer ausgeführt wird, unverändert erbracht wird?


(1)  Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen (ABl. L 82, S. 16).