23.2.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 65/18 |
Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Münster (Deutschland) eingereicht am 12. November 2014 — Klausner Holz Niedersachsen GmbH gegen Land Nordrhein-Westfalen
(Rechtssache C-505/14)
(2015/C 065/26)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Landgericht Münster
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Klausner Holz Niedersachsen GmbH
Beklagter: Land Nordrhein-Westfalen
Vorlagefrage
Verlangt das Europäische Recht, insbesondere die Art. 107, 108 AEUV (bzw. Art. 87, 88 EGV) und der Effektivitätsgrundsatz, in einem Zivilrechtsstreit über die Vollziehung eines zivilrechtlichen Vertrages, der eine Beihilfe gewährt, eine Außerachtlassung eines in derselben Sache ergangenen rechtskräftigen zivilrechtlichen Feststellungsurteils, welches das Fortbestehen des zivilrechtlichen Vertrages ohne Auseinandersetzung mit dem Beihilfenrecht bestätigt, wenn nach dem nationalen Recht die Vollziehung des Vertrages nicht anders abgewendet werden kann?