26.1.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 26/11 |
Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Mercantil no 3 de Madrid (Spanien), eingereicht am 5. November 2014 — Rossa dels Vents Assessoria S.L./U Hostels Albergues Juveniles S.L.
(Rechtssache C-491/14)
(2015/C 026/14)
Verfahrenssprache: Spanisch
Vorlegendes Gericht
Juzgado de lo Mercantil no 3 de Madrid
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Rossa dels Vents Assessoria S.L.
Beklagte: U Hostels Albergues Juveniles S.L.
Vorlagefrage
Ist Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2008/95/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken dahin auszulegen, dass sich das ausschließliche Recht des Inhabers einer Marke, Dritten zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr Zeichen zu benutzen, die mit seiner Marke identisch oder ihr ähnlich sind, auf einen Dritten erstreckt, der Inhaber einer jüngeren Marke ist, ohne dass diese letztere Marke zuvor für ungültig erklärt werden müsste?