30.3.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 107/14


Rechtsmittel der Frau Galina Meister gegen den Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 5. Dezember 2013 in der Rechtssache T-390/13, Galina Meister gegen Europäische Kommission, eingelegt am 2. Juli 2014

(Rechtssache C-327/14 P)

(2015/C 107/19)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Galina Meister (Prozessbevollmächtigter: W. Becker, Rechtsanwalt)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Europäische Kommission

Der Gerichtshof der Europäischen Union (Sechste Kammer) hat durch Beschluss vom 12. Februar 2015 das Rechtsmittel zurückgewiesen und beschlossen, dass die Rechtsmittelführerin ihre eigenen Kosten zu tragen hat.