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14.7.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 223/7 |
Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Ireland (Irland), eingereicht am 5. Mai 2014 — Kuldip Singh, Denzel Njume, Khaled Aly/Minister for Justice and Equality
(Rechtssache C-218/14)
2014/C 223/10
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
High Court of Ireland
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: Kuldip Singh, Denzel Njume, Khaled Aly
Beklagter: Minister for Justice and Equality
Beteiligter: The Immigrant Council of Ireland
Vorlagefragen
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1. |
Behält ein Drittstaatsangehöriger sein Recht auf Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat, wenn seine Ehe mit einem Unionsbürger geschieden wird und die Scheidung stattfindet, nachdem der Unionsbürger aus dem Aufnahmemitgliedstaat, in dem er Unionsrechte ausübte, weggezogen ist, und die Art. 7 und Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie des Rates 2004/38/EG (1) einschlägig sind? Falls die Frage verneint wird: Hat der Drittstaatsangehörige nach dem Wegzug des Unionsbürgers aus dem Aufnahmemitgliedstaat bis zur Scheidung ein Recht auf Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat? |
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2. |
Sind die Anforderungen von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2004/38/EG erfüllt, wenn ein Ehegatte, der Unionsbürger ist, angibt, über ausreichende Existenzmittel im Sinne von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie zu verfügen, und diese Mittel zum Teil aus den Mitteln des Ehegatten stammen, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt? |
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3. |
Falls die zweite Frage verneint wird: Haben Personen wie die Kläger (abgesehen von Rechten nach der Richtlinie) nach (sonstigem) Unionsrecht das Recht, in einem Aufnahmemitgliedstaat eine Erwerbstätigkeit auszuüben, um im Sinne von Art. 7 der Richtlinie die Anforderung zu erfüllen, „ausreichende Existenzmittel“ bereitzustellen oder hierzu einen Beitrag zu leisten? |
(1) Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. L 158, S. 77).