7.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 212/19


Klage, eingereicht am 24. April 2014 — Europäische Kommission/Republik Estland

(Rechtssache C-206/14)

2014/C 212/21

Verfahrenssprache: Estnisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Pignataro-Nolin und E. Randvere)

Beklagte: Republik Estland

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass die Republik Estland dadurch ihren Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/4/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG (2) des Rates nicht nachgekommen ist, dass sie Art. 4 Abs. 1 Buchst. e, Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 2 und Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 dieser Richtlinie nicht umgesetzt hat;

der Republik Estland die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Republik Estland sei ihren Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates nicht nachgekommen, indem sie die zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Rechtsvorschriften überhaupt nicht und/oder nicht ordnungsgemäß erlassen habe.


(1)  ABl. L 41, S. 26.

(2)  ABl. L 158, S. 56.