21.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 235/2


Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland) eingereicht am 31. März 2014 — Bundesrepublik Deutschland gegen Nordzucker AG

(Rechtssache C-148/14)

2014/C 235/03

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundesverwaltungsgericht

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Bundesrepublik Deutschland

Beklagte: Nordzucker AG

Anderer Beteiligter: Der Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht

Vorlagefrage

Ist Art. 16 Abs. 3 und 4 der Richtlinie 2003/87/EG (1) dahin auszulegen, dass die Sanktion wegen Emissionsüberschreitung auch dann auferlegt werden muss, wenn der Betreiber bis zum 30. April eines Jahres eine Anzahl von Zertifikaten abgegeben hat, die den Gesamtemissionen entspricht, die er in seinem von der prüfenden Instanz als zufrieden stellend bewerteten Bericht über die Emissionen der Anlage im Vorjahr angegeben hat, die zuständige Behörde aber nach dem 30. April feststellt, dass die Gesamtmenge der Emissionen im geprüften Emissionsbericht fehlerhaft zu niedrig angegeben worden ist, der Bericht korrigiert wird und der Betreiber die weiteren Zertifikate innerhalb der neuen Frist abgibt?


(1)  Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates; ABl. L 275, S. 32.