7.4.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 102/25 |
Vorabentscheidungsersuchen des First-tier Tribunal (Information Rights) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 10. Februar 2014 — East Sussex County Council/The Information Commissioner, Property Search Group, Local Government Association
(Rechtssache C-71/14)
2014/C 102/34
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
First-tier Tribunal (Information Rights)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: East Sussex County Council
Beklagte: The Information Commissioner, Property Search Group, Local Government Association
Vorlagefragen
1. |
Welche Bedeutung hat Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2003/4/EG (1) und kann insbesondere eine Gebühr in angemessener Höhe für die Bereitstellung einer bestimmten Art von Umweltinformationen
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2. |
Ist es mit den Art. 5 Abs. 2 und Art. 6 der Richtlinie vereinbar, dass ein Mitgliedstaat in seinen Rechtsvorschriften vorsieht, dass eine Behörde eine Gebühr für die Bereitstellung von Umweltinformationen erheben kann, die „… nicht einen Betrag überschreite[t], der nach Überzeugung der Behörde angemessen ist“, wenn die Entscheidung der Behörde, was ein „angemessener Betrag“ ist, einer Überprüfung durch die Verwaltung und die Gerichte wie im englischen Recht unterliegt? |
(1) Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. L 41, S. 26).