7.4.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 102/25


Vorabentscheidungsersuchen des First-tier Tribunal (Information Rights) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 10. Februar 2014 — East Sussex County Council/The Information Commissioner, Property Search Group, Local Government Association

(Rechtssache C-71/14)

2014/C 102/34

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

First-tier Tribunal (Information Rights)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: East Sussex County Council

Beklagte: The Information Commissioner, Property Search Group, Local Government Association

Vorlagefragen

1.

Welche Bedeutung hat Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2003/4/EG (1) und kann insbesondere eine Gebühr in angemessener Höhe für die Bereitstellung einer bestimmten Art von Umweltinformationen

a)

einen Anteil an den Kosten für die Führung einer Datenbank, die von der Behörde genutzt wird, um Anträge auf Informationen dieser Art zu beantworten,

b)

auf die Arbeitszeit der Bediensteten entfallende, bei der Festsetzung der Gebühr ordnungsgemäß berücksichtigte Gemeinkosten umfassen?

2.

Ist es mit den Art. 5 Abs. 2 und Art. 6 der Richtlinie vereinbar, dass ein Mitgliedstaat in seinen Rechtsvorschriften vorsieht, dass eine Behörde eine Gebühr für die Bereitstellung von Umweltinformationen erheben kann, die „… nicht einen Betrag überschreite[t], der nach Überzeugung der Behörde angemessen ist“, wenn die Entscheidung der Behörde, was ein „angemessener Betrag“ ist, einer Überprüfung durch die Verwaltung und die Gerichte wie im englischen Recht unterliegt?


(1)  Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (ABl. L 41, S. 26).