28.4.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 129/11


Vorabentscheidungsersuchen des Bundespatentgerichts (Deutschland) eingereicht am 17. Januar 2014 — BGW Marketing- & Management-Service GmbH gegen Bodo Scholz

(Rechtssache C-20/14)

2014/C 129/14

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundespatentgericht

Parteien des Ausgangsverfahrens

Beschwerdeführerin: BGW Marketing- & Management-Service GmbH

Beschwerdegegner: Bodo Scholz

Vorlagefrage

Ist Art. 4 Abs. 1 Buchstabe b der Richtlinie 2008/95/EG (1) dahin auszulegen, dass bei identischen und ähnlichen Waren und Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr für das Publikum angenommen werden kann, wenn eine unterscheidungskräftige Buchstabenfolge, die das ältere, durchschnittlich kennzeichnungskräftige Wort-/Bildzeichen prägt, in der Weise in das jüngere Wortzeichen eines Dritten übernommen wird, dass dieser Buchstabenfolge eine darauf bezogene beschreibende Wortkombination hinzugefügt wird, die die Buchstabenfolge als Abkürzung der beschreibenden Wörter erläutert?


(1)  Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken; ABl. L 299, S. 25.