1.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 38/15


Beschluss des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 22. Oktober 2015 — Europäische Kommission/Hellenische Republik

(Rechtssache C-530/14 P) (1)

((Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Griechische Kasinos - Regelung, die eine Abgabe in Höhe von 80 % auf Eintrittspreise verschiedener Höhe vorsieht - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird - Begriff „staatliche Beihilfe“ - Vorteil - Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel))

(2016/C 038/21)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Bouchagiar und P.J. Loewenthal)

Andere Partei des Verfahrens: Hellenische Republik (Prozessbevollmächtigte: K. Boskovits und P. Mylonopoulos)

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 26 vom 26.1.2015.