18.7.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 260/5


Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 26. Mai 2016 (Vorabentscheidungsersuchen des First-tier (Tax Chamber) – Vereinigtes Königreich) – Bookit Ltd/Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs

(Rechtssache C-607/14) (1)

((Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG - Befreiung - Art. 135 Abs. 1 Buchst. d - Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr - Begriff - Kauf von Kinokarten per Telefon oder im Internet - Bezahlung per Debit- oder Kreditkarte - Als „Abwicklung der Kartenzahlung“ bezeichnete Dienstleistungen))

(2016/C 260/06)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

First-tier (Tax Chamber)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Bookit Ltd

Beklagte: Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs

Tenor

Art. 135 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass die dort für Umsätze im Zahlungs- und Überweisungsverkehr vorgesehene Befreiung von der Mehrwertsteuer nicht für eine als „Abwicklung von Debit- oder Kreditkartenzahlungen“ bezeichnete Dienstleistung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende gilt, die von einem Steuerpflichtigen erbracht wird, wenn eine Person über ihn mittels Debit- oder Kreditkarte eine Kinokarte erwirbt, die er im Namen und für Rechnung eines anderen Unternehmens verkauft.


(1)  ABl. C 81 vom 9.3.2015.