20.7.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 236/20


Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 21. Mai 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'État — Frankreich) — Ministre délégué, chargé du budget/Marlène Pazdziej

(Rechtssache C-349/14) (1)

((Vorlage zur Vorabentscheidung - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union - Art. 12 Abs. 2 - Steuer, deren Aufkommen den Gemeinden zufließt und die von Personen erhoben wird, die dort eine Wohnung besitzen oder nutzen - Deckelung - Soziale Maßnahme - Berücksichtigung der den Beamten und sonstigen Bediensteten von der Europäischen Union gezahlten Gehälter, Löhne und anderen Bezüge))

(2015/C 236/28)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Conseil d'État

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: Ministre délégué, chargé du budget

Rechtsmittelgegnerin: Marlène Pazdziej

Tenor

Art. 12 Abs. 2 des dem EU-, dem AEU- und dem EAG-Vertrag beigefügten Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende bei der Ermittlung der Deckelung des Betrags einer Wohnungssteuer, deren Aufkommen den Gebietskörperschaften zufließt, im Hinblick auf eine eventuelle Ermäßigung dieser Steuer die von der Europäischen Union ihren Beamten und sonstigen Bediensteten gezahlten Gehälter, Löhne und anderen Bezüge berücksichtigt.


(1)  ABl. C 372 vom 20.10.2014.