20.7.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 236/18 |
Urteil des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 21. Mai 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus — Finnland) — Verfahren eingeleitet von der Kansaneläkelaitos
(Rechtssache C-269/14) (1)
((Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 1 Abs. 4 - Dienstleistungskonzession - Begriff - Gesamtregelung zwischen einer Sozialversicherungsbehörde und Taxigesellschaften, die ein elektronisches Direkterstattungssystem für die Fahrtkosten von Versicherten und ein System zur Bestellung von Fahrten vorsieht))
(2015/C 236/24)
Verfahrenssprache: Finnisch
Vorlegendes Gericht
Korkein hallinto-oikeus
Partei des Ausgangsverfahrens
Kansaneläkelaitos
Tenor
Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge ist dahin auszulegen, dass eine Gesamtregelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende als „Dienstleistungskonzession“ im Sinne dieser Bestimmung betrachtet werden kann, wenn der öffentliche Auftraggeber das wirtschaftliche Betriebsrisiko, das er trägt, ganz oder zu einem wesentlichen Teil übertragen hat, was das vorlegende Gericht unter Berücksichtigung sämtlicher Wesensmerkmale der Geschäfte, für die diese Gesamtregelung gilt, zu prüfen hat.