8.8.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 287/3 |
Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 2. Juni 2016 — Europäische Kommission/Königreich der Niederlande
(Rechtssache C-233/14) (1)
((Vertragsverletzung - Art. 18, 20 und 21 AEUV - Unionsbürgerschaft - Recht, sich frei zu bewegen und seinen Aufenthalt frei zu nehmen - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Inländischen Studierenden gewährte Fahrpreisvergünstigung - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 24 Abs. 2 - Ausnahme vom Grundsatz der Gleichbehandlung - Studienbeihilfen in Form eines Stipendiums oder Studiendarlehens - Bedeutung - Formanforderungen an die Klageschrift - Zusammenhängende Darstellung der Rügen))
(2016/C 287/04)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. van Beek und C. Gheorghiu)
Beklagter: Königreich der Niederlande (Prozessbevollmächtigte: M. Bultermann und C. Schillemans)
Tenor
1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
2. |
Die Europäische Kommission trägt die Kosten. |