8.8.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 287/3


Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 2. Juni 2016 — Europäische Kommission/Königreich der Niederlande

(Rechtssache C-233/14) (1)

((Vertragsverletzung - Art. 18, 20 und 21 AEUV - Unionsbürgerschaft - Recht, sich frei zu bewegen und seinen Aufenthalt frei zu nehmen - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit - Inländischen Studierenden gewährte Fahrpreisvergünstigung - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 24 Abs. 2 - Ausnahme vom Grundsatz der Gleichbehandlung - Studienbeihilfen in Form eines Stipendiums oder Studiendarlehens - Bedeutung - Formanforderungen an die Klageschrift - Zusammenhängende Darstellung der Rügen))

(2016/C 287/04)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: M. van Beek und C. Gheorghiu)

Beklagter: Königreich der Niederlande (Prozessbevollmächtigte: M. Bultermann und C. Schillemans)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Europäische Kommission trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 245 vom 28.7.2014.