18.1.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 16/7


Urteil des Gerichtshofs (Zweite Kammer) vom 12. November 2015 — Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland/Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union

(Rechtssache C-121/14) (1)

((Nichtigkeitsklage - Verordnung [EU] Nr. 1316/2013 zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ - Vorhaben von gemeinsamem Interesse, die das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats betreffen - Billigung des betroffenen Mitgliedstaats - Verlängerung eines Schienengüterverkehrskorridors - Rechtsgrundlage - Art. 171 AEUV und 172 Satz 2 AEUV))

(2016/C 016/07)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (Prozessbevollmächtigte: M. Holt und L. Christie als Bevollmächtigte im Beistand von D. J. Rhee, Barrister)

Beklagte: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: A. Troupiotis und M. Sammut), Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: Z. Kupčová und E. Chatziioakeimidou)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Samnadda und J. Hottiaux)

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt neben seinen eigenen Kosten die des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union.

3.

Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 135 vom 5.5.2014.