22.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 205/9


Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 23. April 2015 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de grande instance de Nîmes — Frankreich) — Jean-Claude Van Hove/CNP Assurances SA

(Rechtssache C-96/14) (1)

((Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln - Versicherungsvertrag - Art. 4 Abs. 2 - Beurteilung der Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln - Ausschluss von Klauseln, die den Hauptgegenstand des Vertrags betreffen - Klausel, die die Übernahme der Zahlungsverpflichtungen aus einem Hypothekendarlehensvertrag garantieren soll - Vollständige Arbeitsunfähigkeit des Darlehensnehmers - Ausschluss von der entsprechenden Garantie bei anerkannter Fähigkeit zur Ausübung einer bezahlten oder unbezahlten Tätigkeit))

(2015/C 205/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Vorlegendes Gericht

Tribunal de grande instance de Nîmes

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Jean-Claude Van Hove

Beklagte: CNP Assurances SA

Tenor

Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass eine Klausel, die in einem zur Gewährleistung der Übernahme der gegenüber dem Darlehensgeber bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Fall der vollständigen Arbeitsunfähigkeit des Darlehensnehmers geschlossenen Versicherungsvertrag enthalten ist, nur dann unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Ausnahme fällt, wenn das vorlegende Gericht Folgendes feststellt:

zum einen, dass diese Klausel unter Berücksichtigung der Natur, der Systematik und der Bestimmungen des Vertragswerks, zu dem sie gehört, sowie seines rechtlichen und tatsächlichen Kontexts einen Hauptbestandteil des Vertragswerks festlegt, der als solcher dieses Vertragswerk charakterisiert, und

zum anderen, dass diese Klausel klar und verständlich abgefasst ist, d. h., dass sie für den Verbraucher nicht nur in grammatikalischer Hinsicht nachvollziehbar ist, sondern dass der Vertrag auch die konkrete Funktionsweise des Mechanismus, auf den sich die betreffende Klausel bezieht, und das Verhältnis zwischen diesem und dem durch andere Klauseln vorgeschriebenen Mechanismus in transparenter Weise darstellt, so dass der betroffene Verbraucher in der Lage ist, die sich für ihn daraus ergebenden wirtschaftlichen Folgen auf der Grundlage genauer und nachvollziehbarer Kriterien einzuschätzen.


(1)  ABl. C 142 vom 12.5.2014.