9.11.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 371/7


Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 17. September 2015 — Mory SA, in Liquidation, Mory Team, in Liquidation, Superga Invest/Europäische Kommission

(Rechtssache C-33/14 P) (1)

((Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Nichtigkeitsklage - Art. 263 AEUV - Zulässigkeit - Rechtswidrige und unvereinbare Beihilfen - Rückforderungspflicht - Beschluss der Europäischen Kommission, die Rückforderungspflicht nicht auf den Übernehmer des von der Beihilfe Begünstigten zu erstrecken - Rechtsschutzinteresse - Klage auf Schadensersatz und auf Rückforderung der Beihilfen vor den nationalen Gerichten - Klagebefugnis - Kläger, der nicht individuell betroffen ist))

(2015/C 371/09)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführerinnen: Mory SA, in Liquidation, Mory Team, in Liquidation, Superga Invest (Prozessbevollmächtigte: B. Vatier und F. Loubières, avocats)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Maxian Rusche und B. Stromsky)

Tenor

1.

Der Beschluss des Gerichts der Europäischen Union Mory u. a./Kommission (T-545/12, EU:T:2013:607) wird aufgehoben.

2.

Die von der Mory SA, Mory Team und Superga Invest erhobene Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss C (2012) 2401 final der Kommission vom 4. April 2012 über den Erwerb der Aktiva des Sernam-Konzerns im Rahmen seines Insolvenzverfahrens wird als unzulässig abgewiesen.

3.

Die Mory SA, Mory Team, Superga Invest und die Europäische Kommission tragen sowohl für das Verfahren im ersten Rechtszug als auch für das Rechtsmittelverfahren ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 102 vom 7.4.2014.